Mein Kind ist privat krankenversichert. Kann die Behandlung auf das Kind geschrieben werden und ich nehme sie in Anspruch?
Nein. Wir behandeln und berechnen ausschließlich die versicherte Person. Bitte erinnern Sie sich des Solidarprinzips der Krankenkassen. Man erwirbt keine Ansprüche, weil man zwar lange eingezahlt hat, jedoch keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Auf diese Weise werden die hohen Ausgaben für sehr viel kränkere Mitbürger abgepuffert. 

Ich habe einen Termin verpasst und bekomme wegen nicht getätigter Absage eine Ausfallrechnung des Osteopathiezentrums. Diese Ausfallrechnung enthält weder eine Diagnose noch Abrechnungsziffern und kann nicht bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Kann man diese nicht umschreiben wie einen normalen Termin?
Nein. Auch hier gilt wieder: Dies wäre Versicherungsbetrug und damit auch Betrug an der Solidargemeinschaft. Die Verantwortung für den nicht abgesagten Termin trägt nicht die Versicherung. 

Ich bin erst ab dem kommenden Monat privat zusatzversichert. Kann man den heute stattfindenden Termin nicht vordatieren, so dass dieser in die Erstattungszeit fällt?
Nein. Es handelt sich auch in diesem Fall um Versicherungsbetrug. 

Ich habe einen Termin, den ich eigentlich nicht mehr brauche. Kann dafür nicht einfach ein Angehöriger kommen? 
Nein. Erstanmeldungen sind bitte als solche zu tätigen. Gerade, wenn Sie ausschließlich zu einem bestimmten Therapeuten wollen, ist das zwar oft ärgerlich wegen eventueller Wartezeiten, aber wir müssen in unseren Planungen einen verfügbaren Therapieplatz haben, um einen neuen Patienten aufzunehmen, auch aufgrund notwendiger Folgetermine. 


Kann ich nach den Behandlungen Sport machen?
Ja. Es sei denn, Ihr Therapeut hat ausdrücklich etwas Gegenteiliges angeordnet.