Kostenerstattung

Kostenübernahmen und -erstattungen sind unterschiedlich geregelt. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen ihrer Satzungsleistung anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Hierfür verlangen manche Krankenversicherungen eine ärztliche Bescheinigung, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch veranlasst ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verordnung im Sinne eines Rezeptes. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Die Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist eine qualifizierte Ausbildung der Therapeuten. Alle Mitarbeiter des Osteopathiezentrums Kuhlmann erfüllen die von den gesetzlichen Krankenkasse geforderten Qualitätsstandards. Wir haben uns den Qualitätsstandards des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) verpflichtet und führen als Mitglied qualitätsgesicherte Behandlungen durch.

Gesetzlich versicherte Patienten haben auch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker- Behandlungen abzuschließen. Die daraus resultierende Kostenübernahme richtet sich ausschließlich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und ist eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und Ihrer privaten Zusatzversicherung.

Patienten, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten in der Regel ebenfalls eine anteilige Kostenübernahme nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier ist diese abhängig vom gewählten Tarif und ausschließlich eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und der privaten Krankenkasse. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten Ihren Versicherer oder lesen Sie aufmerksam die Vertragsunterlagen. Einmal geschlossene Verträge sind rechtsgültig. Einzelne, im Vorfeld eingeschlossene Leistungen, können nicht willkürlich seitens der Krankenkasse aufgekündigt werden.

Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt bei Privatpatienten sowie gesetzlich Versicherten gleich. Sie erhalten eine Heilpraktikerrechnung über eine osteopathische Behandlung, die Sie zunächst bar oder per ec-Karte selbst bezahlen. Zur Erstattung Ihrer Kosten reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sollten Sie Versicherter einer Krankenkasse sein, die keine anteilige Kostenübernahmeregelung anbietet, benötigen Sie keine Heilpraktikerrechnung und erhalten stattdessen eine Quittung.